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Zugang der Gutschrift bei Speicherung in einem elektronischen Medium und Abrufbarkeit.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2003/1101ÖBA 2003, 304 Heft 4 v. 1.4.2003

§§ 862a, 864, 1400 ABGB; §§ 19, 20 KO. Mit der Gutschrift gibt die Bank ein abstraktes Versprechen ab. Der Zugang ist anzunehmen, wenn die Gutschrift in einem elektronischen Medium gespeichert wurde und vom Empfänger jederzeit abgerufen werden kann.

OGH 6. 5. 2002, 2 Ob 95/02p

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