§ 1 AHG; §§ 63, 69 BWG; § 3 KMG; RL 89/298 . Nur wenn Organen des Bundes in Ausübung der Bankenaufsicht ein nach der geltenden Rechtslage unvertretbares Verhalten vorwerfbar wäre, können Ersatzansprüche erfolgreich sein. Die Aufsichtsbehörde darf auf die Richtigkeit des Sachverhalts im bankaufsichtsrechtlichen Prüfungsbericht vertrauen. Zum Begriff der Daueremission.
OGH 11. 6. 2002, 1 Ob 103/02g