In seinem Urteil vom 27. 3. 1995, 1 Ob 544/95 , ÖBA 1995/508, setzte sich der OGH das erste Mal mit der Wirksamkeit von sog Angehörigenbürgschaften unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit gem § 879 ABGB auseinander. Hierbei erklärte das Höchstgericht, daß die Wertungen des BGH zur Prüfung der Sittenwidrigkeit von Haftungserklärungen volljähriger Familienmitglieder ohne jedes oder jedenfalls ohne zulängliches Einkommen und Vermögen auch für den österreichischen Rechtsbereich anwendbar seien. Der Autor untersucht im folgenden, ob und inwieweit die Rechtsprechungslinien des OGH und des BGH auch noch im Jahre 2003 kongruent verlaufen.