vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anmerkung der Anfechtungsmitteilung im Grundbuch unzulässig.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1061ÖBA 2002, 734 Heft 9 v. 1.9.2002

§§ 9, 20 AnfO. Die bloße Anfechtungsmitteilung kann nicht im Grundbuch angemerkt werden.

OGH 14. 11. 2001, 7 Ob 260/01p

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Antragsteller teilte mit dem beim Erstgericht eingereichten Schriftsatz den Antragsgegnern gemäß § 9 Abs 1 AnfO seine Absicht mit, den zwischen der Erstantragsgegnerin und der Zweitbzw Drittantragsgegnerin am 22. 12. 2000 über die Liegenschaft geschlossenen Schenkungsvertrag sowie die darin verfügten Belastungs- und Veräußerungsverbote und Vorkaufsrechte binnen 6 Monaten nach Feststellung seiner Forderungen anzufechten. Er stellte ua den Antrag, die "erklärte Anfechtungsabsicht" im Grundbuch der bezeichneten Liegenschaft anzumerken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!