§ 10 GmbHG; § 1295 ABGB. Die Bank haftet, wenn sie die freie Verfügbarkeit über die Stammeinlage bestätigt, obwohl deren Aufzehrung durch die vereinbarte Rückzahlungsverpflichtung absehbar ist.
OGH 14.12.2000, 6 Ob 76/00w 1
§ 10 GmbHG; § 1295 ABGB. Die Bank haftet, wenn sie die freie Verfügbarkeit über die Stammeinlage bestätigt, obwohl deren Aufzehrung durch die vereinbarte Rückzahlungsverpflichtung absehbar ist.
OGH 14.12.2000, 6 Ob 76/00w 1