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Haftung der Bank für die Bestätigung gemäß § 10 GmbHG, wenn die Aufzehrung der Stammeinlage absehbar ist.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1049ÖBA 2002, 650 Heft 8 v. 1.8.2002

§ 10 GmbHG; § 1295 ABGB. Die Bank haftet, wenn sie die freie Verfügbarkeit über die Stammeinlage bestätigt, obwohl deren Aufzehrung durch die vereinbarte Rückzahlungsverpflichtung absehbar ist.

OGH 14.12.2000, 6 Ob 76/00w 11Siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Dellinger in diesem Heft S 633 ff.

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