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Kein Recht des Altgläubigers zur Berichtigung des Grundbuchstandes nach Einlösung der gesicherten Forderung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1042ÖBA 2002, 568 Heft 7 v. 1.7.2002

§§ 7, 469, 1062, 1422 ABGB; §§ 119, 136 GBG; § 347 HGB; § 1 UWG. Dem Altgläubiger steht bei Einlösung einer hypothekarisch gesicherten Forderung kein Recht auf Berichtigung des Grundbuchstandes gegenüber dem Neugläubiger zu.

OGH 17. 12. 2001,4 Ob 254/01 h

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