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Kreditgewährung bei Zahlung an den Treuhänder. Interessenwahrungspflicht der Bank bei endgültigem Scheitern des Kreditzweckes.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1018ÖBA 2002, 256 Heft 3 v. 1.3.2002

§§ 905, 983, 1002 ff ABGB. Die Kreditgewährung erfolgt schon mit der vereinbarungsgemäßen Zahlung der Kreditvaluta an den Treuhänder. Die Bank trifft bei endgültigem Scheitern des vereinbarten Kreditzweckes die Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden.

OGH 26. 6. 2001, 1 Ob 150/01t

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