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Die Haftung des Abschlußprüfers gegenüber Gläubigern, Gesellschaftern und Anlegern

AufsätzeSusanne KalssÖBA 2002, 187 Heft 3 v. 1.3.2002

Abschluß- und Wirtschaftsprüfer haben derzeit keinen guten Stand. Bis vor kurzem konnte sich kaum jemand etwas unter der konkreten Tätigkeit dieses Berufsstands vorstellen. Heute wird gerade dieser Berufsstand vielfach für das Versagen von großen Gesellschaften, für den Zusammenbruch von Unternehmen und für exorbitante Kapitalvernichtungen verantwortlich gemacht. Immer dann, wenn ein Unternehmen gescheitert ist oder am Abgrund steht, gibt es eine Reihe von Verantwortlichen, denen Öffentlichkeit und Aktionäre bald die Schuld zuweisen. Neben den Vorständen und Aufsichtsräten, denen kriminelles Mißmanagement und Überwachungsschwäche vorgeworfen werden, Banken mit kollidierenden Interessen als Großaktionäre, Kreditgeber und Aufsichtsratsmitglieder, sind dies immer öfter die Wirtschafts- und Abschlußprüfer 11S nur Nowotny in KPMG-FS 223; Mattheus, Mängel der Abschlußprüfung, 7.. Unklar ist dabei insbesondere die Frage der Grundlage und das Ausmaß der Haftung der Prüfer gegenüber bestimmten dritten Personen wie Gläubigern, Gesellschaftern und Anlegern.

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