§§ 27 ff KO; §§ 31, 36 ff, 45 f, 50 IPRF; §§ 452, 914, 1392 ABGB. Im inländischen Konkurs sind Anfechtungsansprüche nach österreichischem Recht zu beurteilen. Die Sicherungsabrede ist ein abhängiges Rechtsgeschäft. Zulässigkeit, Voraussetzungen und Wirkungen der Sicherungsabtretung sind nach der für die abzutretende Forderung maßgebenden Rechtsordnung zu beurteilen. Werden Darlehensforderungen abgetreten, so gehen auch die bei Ungültigkeit des Darlehensvertrages bestehenden Bereicherungsansprüche über.