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Haftung einer deutschen Bank wegen unrichtiger Auskunft über den Erwerb von Sicherungseigentum in Österreich.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1075ÖBA 2002, 937 Heft 11 v. 1.11.2002

§§ 451, 1300 ABGB. "Gegen Belohnung" in § 1300 ABGB ist dahin zu verstehen, daß der Rat nicht selbstlos erfolgte. Die Haftung tritt bei Fahrlässigkeit ein und erfaßt auch reine Vermögensschäden. Zu ersetzen ist der Vertrauensschaden, für den die unrichtige Auskunft kausal war. Eine deutsche Bank, die sich nicht über die Rechtslage des Erwerbs von Sicherungseigentum in Österreich informiert, handelt sorglos.

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