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Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen*)*)Letzte Übersicht in Heft 7/02, S. 588 ff.

EntscheidungsübersichtÖBA 2002, 838 Heft 10 v. 1.10.2002

Abschlußprüfung

Der Abschlußprüfer haftet auch Dritten, doch gilt die Haftungsbeschränkung des § 275 Abs 2 HGB.

OGH 27. 11. 2001, 5 ob 262/01t

Fundstellen(n): EvBI 2002/97.

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