vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begehren einer Anfechtungskalge. Die Anfechtung hat keine rechtsvernichtende Wirkung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1065ÖBA 2002, 819 Heft 10 v. 1.10.2002

§§ 1, 13 AnfO. Das Begehren einer Anfechtungsklage hat sich auf Duldung der Exekution oder auf Unterlassung von Handlungen, die eine solche Exekution verhindern könnten, zu richten. Die Anfechtung hat keine rechtsvernichtende absolute Wirkung.

OGH 17. 12. 2001, 1 Ob 295/01s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!