Am 5. Juli 2002 wurde das Konsultationspapier des Ausschusses der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) mit dem Titel "CESR's Advice on Possible Level 2 Implementing Measures for the Proposed Market Abuse Directive" veröffentlicht. Dies stellt das erste Dokument dar, welches im Rahmen des neuen Rechtsetzungsverfahrens im EU-Wertpapierrecht ausgearbeitet worden ist. Der vorliegende Artikel soll dieses Verfahren, das auf dem sog. "EU-Komitologiebeschluß" basiert, näher erläutern.