In der Bankpraxis steigt die Bedeutung von Kreditgewährungen an Privatstiftungen. Zunehmend besteht auch Interesse daran, das Stiftungsvermögen als Sicherheit für Kreditverbindlichkeiten der Stiftung und ihrer Unternehmen oder auch zur Sicherstellung von Krediten an Begünstigte heranzuziehen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, inwieweit solche Geschäfte stiftungsrechtlich zulässig und wirksam sind. Im Mittelpunkt der Erörterung stehen dabei Gegenstand und Zweck der Privatstiftung, der Gläubigerschutz gemäß § 17 Abs 2 PSG sowie die Vertretungsmacht des Stiftungsvorstandes.