vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Filialleiter ist zu Rückzessionen nicht allein vertretungsbefugt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/950ÖBA 2001, 334 Heft 4 v. 1.4.2001

§§ 1011, 1392 ABGB; § 54 HGB; § 5 BWG. Das "Vier-Augen-Prinzip" gilt auch für den Filialleiter eines Kreditinstituts; er ist daher zu Rückzessionen nicht allein vertretungsbefugt.

OGH 25. 7. 2000, 1 Ob 164/00z

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kläger begehrte den aushaftenden Mietzins von S 137.280. Die beklagte Partei wendete unter anderem ein, der Kläger sei zur Klagsführung nicht legitimiert, weil er die Forderung aus Mietzinsrückständen einem Kreditinstitut abgetreten habe und eine Rückabtretung nicht erfolgt sei. Dem hielt der Kläger entgegen, daß die Forderungen aus dem Bestandverhältnis wieder an ihn rückzediert worden seien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!