§§ 1, 4, 98 BWG; § 1 UWG. Übernimmt es ein Inkassobüro, die Kundenforderungen Ihrer Vertragsunternehmen im Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen und garantiert es die Einbringlichkeit der Kundenforderungen, so betreibt es ein Bankgeschäft. Es ist sittenwidrig, durch die Übernahme der Daten aus Euroscheckkarten Arbeitsergebnisse der Kreditkartenunternehmen zu übernehmen und diesen damit Konkurrenz zu machen.