§§ 880a, 1392 ff, 1431 ABGB. Die besondere Vertrauenssituation bei abstrakten Garantien verlangt, daß trotz erfolgter Zession des Zahlungsanspruchs der Bereicherungsanspruch des Garantieauftraggebers weiterhin gegen den ursprünglich Begünstigten, also den Zedenten, gerichtet werden muß.
OGH 18. 1. 2000, 4 Ob 348/99a