§§ 10, 63, 78 GmbHG; §§ 896, 1302, 1358 ABGB. Die Bank trifft eine Garantiehaftung für die Richtigkeit der von ihr ausgestellten Bestätigung, daß sich die bar geleistete Stammeinlage einer einzutragenden GmbH in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet. Wird die Bank in Anspruch genommen, so ist sie berechtigt, Rückgriff gegen die primären Schuldner der Stammeinlage zu nehmen.
OGH 23. 11. 1999, 4 Ob 284/99i