§§ 27 ff KO; §§ 1368 ff ABGB. Im Falle erfolgreicher Anfechtung der Zahlung des Hauptschuldners hat der Gläubiger gegen den Pfandbesteller einen schuldrechtlichen Anspruch auf neuerliche Pfandbestellung.
OGH 24. 2. 2000, 6 Ob 105/99f
§§ 27 ff KO; §§ 1368 ff ABGB. Im Falle erfolgreicher Anfechtung der Zahlung des Hauptschuldners hat der Gläubiger gegen den Pfandbesteller einen schuldrechtlichen Anspruch auf neuerliche Pfandbestellung.
OGH 24. 2. 2000, 6 Ob 105/99f