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Kein Akt unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt bei formloser Buscheinsicht nach § 20 DevG.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenDDr. René LaurerÖBA 1999/64ÖBA 1999, 570 Heft 7 v. 1.7.1999

§ 38 BWG, §§ 20, 23 DevG, Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG. Trotz der Strafbarkeit im Falle der Weigerung von Organen einer Korrespondenzbank liegt, wenn bei dieser von einer Behörde formlos unter Berufung auf § 20 DevG Bucheinsicht- und damit möglicherweise ein Eingriff in § 38 BWG - ohne Androhung (Anwendung) von physischer Gewalt getätigt wird, kein Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt vor, die den Bankkunden (wie auch die Korrespondenzbank) zu einer Beschwerde gem Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG legitimieren würde.

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