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Keine Bedenken gegen Betrauung der OeNB mit der Vollziehung des DevG. Zur Begründungspflicht nach § 20 Art 1 DevG.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenDDr. René LaurerÖBA 1999/65ÖBA 1999, 572 Heft 7 v. 1.7.1999

Art 102 B-VG, § 20 DevG, § 38 BWG, § 59 AVG. Gegen die Betreuung der OeNB mit der Vollziehung des DevG, die vor der Erlassung des Art IV BGBl 1993/352 dem Wortlaut des Art 102 B-VG widersprach, bestehen keine Bedenken. Die Umschreibung eines Auskunftsverlangens mit Hilfe des Begriffs "devisenwirtschaftlich erhebliche Umstände" ist zur Konkretisierung bei sachkundigen Adressaten gerade noch iSd § 59 AVG geeignet. Zum Umfang der Begründungspflicht im Fall des § 20 Abs 1 DevG. Festhalten am Erk vom 28. 10. 1994, ÖBA 1995, 51.

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