vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsmittelegitimation eines Erlagsgegners bei Erlag zugunsten mehrerer Erlagsgegner.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/797ÖBA 1999, 495 Heft 6 v. 1.6.1999

§§ 1403, 1425 ABGB; §§ 9, 18 AußStrG. Erfolgt der Erlag nur zugunsten eines Erlagsgegners, so berührt der Annahmebeschluß nicht die materielle Rechtsstellung des Erlagsgegners. Die Rechtsmittellegitimation und Beschwer des Erlagsgegners ist aber zu bejahen, wenn der Erlag zugunsten mehrerer Erlagsgegner erfolgt. Der Erlagsgegner kann, was die Voraussetzungen für den Erlag betrifft, nur geltend machen, daß das Vorbringen des Erlegers unschlüssig sei. Der Widerruf eines Überweisungsauftrages ist rechtzeitig, wenn der überwiesene Betrag dem Konto des Empfängers noch nicht gutgeschrieben ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!