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Keine analoge Anwendung des § 18 KSchG bei Kreditgewährung durch einen Kreditverein an eine Gesellschaft samt Verpfändung einer Spareinlage des Geschäftsführers und der Überziehung des Privatkontos des Geschäftsführers bei einer Sparkasse.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/796ÖBA 1999, 493 Heft 6 v. 1.6.1999

§ 19 Sparkassenregulativ; § 39 SparkassenG; § 18 KSchG. Zwischen der Überziehung des bei einer Sparkasse geführten Privatkontos des Geschäftsführers einer Gesellschaft einerseits und der Kreditgewährung durch einen Kreditverein an die Gesellschaft samt Verpfändung einer Spareinlage des Geschäftsführers zur Kreditbesicherung besteht keine wirtschaftliche Einheit, die Ähnlichkeit mit dem Tatbestand des § 18 KSchG aufwiese.

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