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Zur Verjährung der Zinsen bei Einstellung in das Kontokorrent.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/729ÖBA 1998, 645 Heft 8 v. 1.8.1998

§ 1480 ABGB. Zinsen und andere Nebengebühren werden mit Einstellung in das Kontokorrent ein rechtlich nicht mehr unterscheidbarer Teil der Gesamtforderung, so daß eine gesonderte Verjährung ausgeschlossen ist.

OGH 13. 1. 1998, 8 Ob 387/97p

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