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§ 300a Abs 2 EO ist nicht analog bei der Sicherungszession anwendbar.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/723ÖBA 1998, 566 Heft 7 v. 1.7.1998

§§ 1392, 1400 ff ABGB; §§ 37, 300a, 301 EO. Die Regel des § 300a Abs 2 EO über die Pfändung bereits verpfändeter Forderungen ist nicht analog auf die Sicherungszession anwendbar. Der an die Bank gerichtete Überweisungsauftrag ist ein Sonderfall der bürgerlich-rechtlichen Anweisung. Zum Unterschied zwischen Anweisung auf Schuld und Zession.

OGH 17. 12. 1997, 3 Ob 2078/96a

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