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Zur Nichtigkeit eines Geschäftes bei Fehlen einer der Voraussetzungen des Wuchertatbestandes.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/698ÖBA 1998, 234 Heft 3 v. 1.3.1998

§ 879 ABGB. Bei Fehlen einer der Voraussetzungen des Wuchertatbestandes kann ein Geschäft nur dann nichtig sein, wenn ein dem fehlenden Tatbestandsmerkmal gleichwertiges zusätzliches Element der Sittenwidrigkeit hinzukommt.

OGH 27. 8. 1997, 9 Ob 231/97d

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