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Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen*)*)Letzte Übersicht in Heft 7/98 S. 576 ff.

EntscheidungsübersichtÖBA 1998, 815 Heft 10 v. 1.10.1998

Akkreditiv

Ist eine Bank nur als Gehilfe des Begünstigten eingeschaltet, so ist sie gegenüber der Akkreditivbank und dem Akkreditivauftraggeber nicht zur Dokumentenprüfung verpflichtet.

OGH 4. 12. 1997, 2 Ob 344/97w

Fundstelle(n): ÖBA 1998, 559.

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