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Die Weigerung der Bank, den ihr gemeldeten Diebstahl von eurocheques und ec-Karte international bekanntzumachen, ist nicht schuldhaft.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 1996/560ÖBA 1996, 558 Heft 7 v. 1.7.1996

Art 3 ScheckG; § 1304 ABGB. Ein Verschulden der Bank kann nicht daraus abgeleitet werden, daß sie sich weigerte, den ihr gemeldeten Diebstahl von Scheckformularen und Scheckkarte im Wege internationaler Bankverbindungen bekanntzugeben und die internationale Sperre zu versuchen.

OGH 29. 11. 1995, 3 Ob 569/95

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