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Regreßanspruch bei Verbürgung für einen zur Begleichung einer Spielschuld aufgenommenen Kredit.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 1996/550ÖBA 1996, 394 Heft 5 v. 1.5.1996

§§ 879, 1174, 1358, 1431 ABGB. Kennt der Darlehensgeber nicht den Verwendungszweck, so ist das für ein verbotenes Spiel gegebene Darlehen einklagbar und der Bürge erwirbt bei Zahlung durch Legalzession eine aufrechte Forderung. Der Rückforderung einer gezahlten Spielschuld steht §§ 1174 ABGB nicht entgegen.

OGH 6. 9. 1995, 7 Ob 579/95

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