§§ 30, 31 KO. Anfechtbarkeit der Befriedigung der Bank, die den Ankauf einer Liegenschaft finanzierte und vom mehrseitigen Treuhänder auf Anweisung des Schuldners aus dem Weiterveräußerungserlös Zahlung erlangt. Die Anfechtung erfordert kein Rechtsgestaltungsbegehren, wenn schon das bloße Leistungsbegehren schlüssig ist.
OGH 7. 12. 1995, 2 Ob 519/94