Art 1, 2, 75, 76 WechselG. Ein Wechsel, der eine Zahlungsanweisung, aber keinen Bezogenen enthält, kann auch nicht als eigener Wechsel gültig sein. Die hilfsweise Geltendmachung eines Anspruches aus dem Grundgeschäft neben dem Begehren auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages ist unzulässig.
OGH 24. 5. 1995, 8 Ob 16/95