Die "Pflege der Beziehungen zu den Kapitalgebern" - als vorläufige Annäherung an den Begriff der "investor relations" verstanden - insbesondere in Hinsicht auf die Bekanntgabe unternehmensspezifischer Informationen, die über die gesetzlichen Vorgaben des Aktien- bzw. Bilanzrechts hinausgehen, hat in Deutschland keine Tradition, und zwar insbesondere nicht bei Banken. Der vorliegende Aufsatz fragt danach, wie sich diese Beziehungspflege unter betriebswirtschaftlichen Aspekten konzeptionell strukturieren und handhaben läßt. Dabei wird der Vermutung nachgegangen, daß für Banken - deren Besonderheiten in einer volkswirtschaftlichen "Sonderrolle" und in den Artbesonderheiten ihrer Leistungen gesehen werden - eine spezielle Perspektive und ein spezifischer Bedingungsrahmen für die Pflege der Kapitalgeberbeziehungen zu beachten ist.