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Zur Haftung der Bank wegen unvollständiger Beratung über das Risiko eines Bankomatkartenmißbrauchs.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Gert IroÖBA 1995/9ÖBA 1995, 531 Heft 7 v. 1.7.1995

§§ 869, 915 1313a ABGB

Die Beratung der Bank über das Risiko eines Bankomatkartenmißbrauchs ist unvollständig, wenn nur über eine von mehreren denkbaren Möglichkeiten der Ausspähung des Codes informiert wird. Der Widerspruch zwischen der Haftungsfreizeichnung durch P 33 (2) AGB und den Kundenrichtlinien für die Benützung der Geldausgabeautomaten, die keine Haftungseinschränkung vorsehen, ist zu Lasten der Bank zu lösen.

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