Die Frage der Verordnungsqualität von Rechtsakten von Wirtschaftskammern wurde jüngst von Filzmoser am Beispiel des Compliance Code (SCC) und der Sorgfaltspflichterklärung des österreichischen Bankwesens näher untersucht [1] und in diesen Fällen bejaht. Vorliegender Beitrag versucht anhand des SCC nachzuweisen, daß diese Auffassung nach einer kritischen Betrachtung im Lichte des österreichischen Verordnungsrechtes zweifelhaft erscheint.