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Zur Frage, wer das Risiko der Veruntreuung durch den Treuhänder bei einem kreditfinanzierten Liegenschaftserwerb trägt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Georg GrafÖBA 1995/491ÖBA 1995, 470 Heft 6 v. 1.6.1995

§§ 905, 983 ff ABGB

Hat die Bank die Kreditvaluta gemäß der Vereinbarung mit dem Kreditnehmer auf das Anderkonto eines Treuhänders überwiesen, so steht dem Kreditnehmer bei Veruntreuung durch den Treuhänder kein Anspruch auf neuerliche Zuzählung zu.

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