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Bei der Absichtsanfechtung kommt es auf das Kennenmüssen der Benachteiligungsabsicht im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung des Schuldners an.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Herbert FinkÖBA 1995/485ÖBA 1995, 380 Heft 5 v. 1.5.1995

§ 2 AnfO

§ 28 KO

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