Infolge einer Unachtsamkeit meinerseits sind die letzten beiden Sätze der Anmerkung zu OGH 22.2.1994, 6 Ob 504/94 (ÖBA 1995, 311 [314]) unrichtig. Sie haben zu lauten:
Infolge einer Unachtsamkeit meinerseits sind die letzten beiden Sätze der Anmerkung zu OGH 22.2.1994, 6 Ob 504/94 (ÖBA 1995, 311 [314]) unrichtig. Sie haben zu lauten: