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Pflicht der Bank, Finanzierung zu unterlassen, wenn sie den Anleger wegen des Bankgeheimnisses nicht über bedenkliche Lage der Anlagegesellschaft aufklären darf.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Peter JaborneggÖBA 1995/517ÖBA 1995, 969 Heft 12 v. 1.12.1995

§§ 869, 871, 875, 1295 ABGB

§ 18 KSchG

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