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Haftung der Bank wegen unrichtiger Information über Gefahren bei einem Bankscheck.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ-Prof Dr Helmut KoziolÖBA 1995/514ÖBA 1995, 904 Heft 11 v. 1.11.1995

§ 1300 ABGB

Langjähriger geschäftlicher Kontakt begründet Schutz- und Sorgfaltspflichten. Haftung der Bank bei falscher Information des Kunden über die Risken bei Einlösung eines Bankschecks. Auf den Haftungsausschluß gemäß P 33 (2) AGB ist nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen.

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