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Anfechtbarkeit der Zahlung an einen nicht voll gesicherten Pfandgläubiger.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Doz. Dr. Hubertus SchumacherÖBA 1995/512ÖBA 1995, 899 Heft 11 v. 1.11.1995

§ 31 KO

Wird ein Absonderungsgläubiger voll befriedigt, obwohl die Forderung durch das Pfand nicht zur Gänze gedeckt war, so ist die gesamte Zahlung nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO anfechtbar.

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