Die Umsetzung der Kapitaladäquanz-Richtlinie und der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie wird in einem Umfeld diskutiert, wo durch die Verwirklichung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eine wesentliche Wettbewerbsverschärfung eingetreten ist und mit der Wirtschafts- und Währungsunion eine besondere Herausforderung einschneidende Veränderungen erwarten läßt. Offene Märkte erfordern dabei für gleiche Risken ein gleiches Regulierungsniveau. Angesichts der mit kumulativen Eigenkapitalanforderungen und darüber hinausgehenden Vorschlägen verbundenen zusätzlichen Verpflichtungen und Kostenbelastungen für Kreditinstitute wird es Aufgabe der Bundeskreditsektion als Interessenvertretung der gesamten österreichischen Kreditwirtschaft im Zusammenwirken mit Verbänden und Experten sein, zu einem Ausgleich zwischen Theorie und Praxis beizutragen und auf das Bemühen der Gesetzgebung zu achten, alles zu unterlassen, was im internationalen Vergleich Wettbewerbsnachteile und eine Schmälerung der Ertragskraft bedeuten könnte.