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Zum Kostenersatz bei Geltendmachung einer Wechselforderung im ordentlichen Verfahren

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Michael BydlinskiÖBA 1994/8ÖBA 1994, 491 Heft 6 v. 1.6.1994

§§ 41, 557 ZPO

Da der Kläger frei wählen kann, ob er seine wechselmäßigen Ansprüche im Wechselmandatsverfahren oder mit gewöhnlicher Wechselklage geltend macht, steht ihm auch für den kostenaufwendigeren Weg voller Kostenersatz zu.

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