Das Verbot des § 12 KSchG, Gehaltsforderungen des Verbrauchers zur Sicherung noch nicht fälliger Forderungen des Unternehmers abzutreten, ist nach verbreiteter Auffassung bei der Verpfändung analog anzuwenden. Der Beitrag zeigt die Grenzen der Analogie und ihre beschränkten Wirkungen auf.
Stichwörter: Gehaltsverpfändung, Sicherungszession, Konsumentenschutz.