vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der außerbücherliche Hypothekenübergang gemäß § 1422 ABGB ist einzuverleiben und nicht anzumerken.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/461ÖBA 1994, 893 Heft 11 v. 1.11.1994

§ 1422 ABGB

§§ 4, 9 ff, 13 ff, 20, 136 GBG

Im Falle der deklarativen Eintragung nach außerbücherlichem Hypothekenübergang wegen Einlösung der Forderung hat es bei der Eintragungsart der Einverleibung zu bleiben; eine Anmerkung des Gläubigerwechsels ist abzulehnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!