§§ 2, 3 AnfO
Die Beweislast für die Befriedigungstauglichkeit trifft den Anfechtungskläger. Es genügt jedoch der Nachweis einer bloßen Wahrscheinlichkeit der Erhöhung der Befriedigungsaussichten.
OGH 17. 12. 1992, 8 Ob 580/91
§§ 2, 3 AnfO
Die Beweislast für die Befriedigungstauglichkeit trifft den Anfechtungskläger. Es genügt jedoch der Nachweis einer bloßen Wahrscheinlichkeit der Erhöhung der Befriedigungsaussichten.
OGH 17. 12. 1992, 8 Ob 580/91