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Zur Beweislast für die Befriedigungstauglichkeit einer Gläubigeranfechtung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 1993/400ÖBA 1993, 664 Heft 8 v. 1.8.1993

§§ 2, 3 AnfO

Die Beweislast für die Befriedigungstauglichkeit trifft den Anfechtungskläger. Es genügt jedoch der Nachweis einer bloßen Wahrscheinlichkeit der Erhöhung der Befriedigungsaussichten.

OGH 17. 12. 1992, 8 Ob 580/91

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