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Antragslegitimation bei Vorrangseinräumung im Zusammenhang mit einem zurücktretenden Belastungs- und Veräußerungsverbot.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1993/367ÖBA 1993, 72 Heft 1 v. 1.1.1993

§ 77 GBG

Räumt der aus einem Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte einem nachrangigen Pfandgläubiger den Vorrang ein, so werden dadurch die bücherlichen Rechte des Liegenschaftseigentümers nicht berührt. Da er weder Berechtigter noch Verpflichteter ist, ist er nicht zur Stellung des Antrags legitimiert.

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