§§ 29, 43 KO
Das Fehlen eines Gestaltungsbegehrens auf Unwirksamerklärung kann auch nach Ablauf der Frist des § 43 Abs 2 KO nachgeholt
Seite 71
§§ 29, 43 KO
Das Fehlen eines Gestaltungsbegehrens auf Unwirksamerklärung kann auch nach Ablauf der Frist des § 43 Abs 2 KO nachgeholt
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