Die umfangreiche Abhandlung von Oppitz übt Kritik an dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis G 170/92 (vgl. ÖBA 1993, 494). Laurer zeigt, daß das Erkenntnis zwar nicht über jede Kritik erhaben ist, daß aber das sogenannte duale Modell (haftbar sind Wirtschaftsprüfer und Prospektkontrollbank) dem alternativen wegen der Erschwerungen, die für das Publikum bei Durchsetzung seines Anspruches gegen den Wirtschaftsprüfer (Versicherer) entstehen, vorzuziehen ist.