§ 1 AnfO
Die Befriedigungstauglichkeit ist eine der Voraussetzungen der Einzelanfechtung und ist daher vom Anfechtenden zu behaupten und zu beweisen.
OGH 31. 3. 1993, 3 Ob 10, 1006/92
§ 1 AnfO
Die Befriedigungstauglichkeit ist eine der Voraussetzungen der Einzelanfechtung und ist daher vom Anfechtenden zu behaupten und zu beweisen.
OGH 31. 3. 1993, 3 Ob 10, 1006/92