vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Anfechtbarkeit von Zahlungen, die unentgeltlich für einen anderen erbracht wurden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1993/411ÖBA 1993, 832 Heft 10 v. 1.10.1993

§ 29 KO

Eine Verfügung ist dann unentgeltlich, wenn der Handelnde dafür kein Entgelt oder nur ein Scheinentgelt erhält. Auch die Zahlung einer fremden Schuld kann eine unentgeltliche Verfügung sein. Der befriedigte Gläubiger kommt dann als Anfechtungsgegner in Betracht, wenn die bezahlte Forderung wegen der Insolvenz des Schuldners wirtschaftlich wertlos war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!